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Bebauungsplan

In einem Bebauungsplan legt die jeweilige Gemeinde für eine bestimmte Fläche Art und Maß der zulässigen Bebauung fest und regelt, welche Nutzungen möglich sind. Meist besteht solch ein Plan nur aus zwei Teilen, der Planzeichnung und dem erklärenden Text zur Zeichnung.

Je nach Fläche kann zusätzlich auch ein Umweltbericht erforderlich und damit Teil des Bebauungsplans sein. Er enthält nach § 8 Baugesetzbuch (BauGB) alle rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und damit die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuches erforderliche Maßnahmen.

Der Bebauungsplan muss so übersichtlich und eindeutig bestimmt sein, dass jeder Bürger und jede Behörde daraus ersehen können, an welche Anforderungen man sich halten muss.

weiterführende Informationen:
Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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