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Bauordnung

Synonyme: BauO

Die Bauordnung (BauO) regelt, was genau bei Bauvorhaben zu beachten ist, und ist je nach Bundesland individuell unterschiedlich. Sie umschließt die Einhaltung von Grenzabständen, die Einhaltung von Statikvorschriften, Schall-, Brand- und Wärmeschutz, die Verkehrssicherheit sowie viele weitere Vorschriften. Zusätzlich regelt sie auch den Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens und hat Einfluss auf die Organisation der Bauaufsichtsbehörden und die Bauvorlageberechtigung.

Will man einzelne Dinge wie beispielsweise die Grenzabstände bei einzelnen Grundstücken abändern, so bedarf es hierzu dann der Genehmigung des Nachbareigentümers und der Eintragung einer Last in Abteilung II des Nachbargrundstückes. Die Bauordnung lässt somit zwar Spielräume, schützt aber vor einer chaotischen Bebauung, indem sie mit einheitlichen Regeln aufwartet.

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