Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen werden je nach Kreditinstitut bereits nach einem Monat oder auch erst nach bis zu zwölf Monaten fällig. Hierbei handelt es sich um Zinsen, welche die Kreditgeber für die Bereitstellung des Baugeldes verlangen, sofern das Baugeld vom Darlehensnehmer noch nicht vollumfänglich abgerufen wurde. Sie werden nur auf den noch nicht ausgezahlten Teilbetrag berechnet. Dies kann besonders für Bauherren bedeutend sein, welche sich das Baugeld nach Baufortschritt zur Verfügung holen. In jedem Falle sollten Kreditnehmer die Darlehensfälligkeit und die Höhe der Bereitstellungszinsen mit dem Kreditgeber individuell regeln, da die Bereitstellungszinsen durchaus bis zu 0,25 Prozent der noch nicht ausgezahlten Darlehenssumme je Monat betragen können.