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T
(Teilvalutierungszuschläge)
Sofern ein Immobiliendarlehen nicht in einer Summe sondern in Teilbeträgen passend zum Baufortschritt ausbezahlt wird, fallen so genannte Teilauszahlungszuschläge an.
 
Beim Teileigentum handelt es sich um Eigentum an Räumen, die nicht bewohnbar sind und damit beispielsweise als Arbeitsräume oder Lagerräume wie Keller und Garagen benutzt werden.
 
Möchte der Eigentümer, dass sowohl Grundstück als auch die Baulichkeiten in einzelne Wohnungen aufgeteilt und anschließend an einzelne Eigentümer verkauft werden, so bedarf es einer Teilungserklärung.
 
Mit Hilfe des Tilgungssatzes ermittelt das Kreditinstitut die Höhe der Tilgungsraten, wobei der Tilgungssatz selbst der Prozentsatz der Tilgung pro Jahr ist.
 
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