.
 Startseite Baugeld

Baugeld-Lexikon



R
Mit der Rangbescheinigung bestätigt der Notar der Bank nach Einblick ins Grundbuch, dass die Grundschuld entsprechend ihrem Rang eingetragen werden kann. Dank dieser Bescheinigung bezahlt das Kreditinstitut das Darlehen direkt aus, ohne zunächst auf die Grundbucheintragung zu warten.
 
Begriff suchen

Copyright © Competence GmbH, Berlin