Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins gibt die tatsächlichen Kosten eines aufgenommenen Immobiliendarlehens wieder. Er wird in Prozent angegeben und im Darlehensvertrag benannt. Auch bei der Anforderung von Darlehensangeboten sind die Banken nach der Preisangabenverordnung verpflichtet, den effektiven Jahreszins anzugeben, um Verbrauchern eine Übersicht über anfallende Kosten zu geben.
Zu den Faktoren, die den effektiven Jahreszins beeinflussen, gehören der Sollzins, der Auszahlungskurs sowie die Bearbeitungsgebühren. So ist es möglich, unterschiedlich gestaltete Immobiliendarlehen miteinander zu vergleichen, um den günstigsten Anbieter zu finden und Darlehenskosten zu sparen.
Zu beachten ist jedoch, dass im effektiven Jahreszins Wertermittlungsgebühren, Bereitstellungskosten und eventuell anfallende Kontoführungsgebühren nicht enthalten sind. Auch die Gebühren für die bei Ratenkrediten angebotenen Kreditversicherungen wirken sich nicht auf den effektiven Jahreszins aus, da diese Versicherungen nicht unmittelbar mit der Kreditvergabe in Zusammenhang stehen. Nur dann, wenn die Banken die Kreditversicherung explizit fordern würden, wäre eine Einrechnung in den effektiven Jahreszins notwendig. Kreditnehmer sollten sich demnach bei der Anforderung eines Kreditangebots über alle anfallenden Gebühren und Kosten informieren und diese zusätzlich zum effektiven Jahreszins aufführen lassen.