.
 Startseite Baugeld

Kontoführungsgebühren

Für die Bereitstellung eines Kontos und den damit verbundenen Arbeiten wie Ausführung von beauftragten Überweisungen, Zinsgutschrift und weiteres verlangen Kreditinstitute regelmäßig Kontoführungsgebühren. Entstehen diese Kontoführungsgebühren durch Anlegen eines Mietkontos, auf welches die Einkünfte aus Vermietung gutgeschrieben werden sollen, so kann der Vermieter diese Kontoführungsgebühren als Werbungskosten geltend machen. Wird das Konto jedoch ausschließlich privat genutzt, so kann der Kontoinhaber lediglich eine Kontoführungspauschale in Höhe von derzeit 16 Euro jährlich ansetzen.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

Copyright © Competence GmbH, Baugeld Angebote Berlin
Baugeld Startseite | Sitemap | Lexikon | Partner | Datenschutz | Impressum