Kontoführungsgebühren
Für die Bereitstellung eines Kontos und den damit verbundenen Arbeiten wie Ausführung von beauftragten Überweisungen, Zinsgutschrift und weiteres verlangen Kreditinstitute regelmäßig Kontoführungsgebühren. Entstehen diese Kontoführungsgebühren durch Anlegen eines Mietkontos, auf welches die Einkünfte aus Vermietung gutgeschrieben werden sollen, so kann der Vermieter diese Kontoführungsgebühren als Werbungskosten geltend machen. Wird das Konto jedoch ausschließlich privat genutzt, so kann der Kontoinhaber lediglich eine Kontoführungspauschale in Höhe von derzeit 16 Euro jährlich ansetzen.
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