Konditionenanpassung
Bei der Konditionenanpassung handelt es sich um eine spätere Anpassung bestimmter Konditionen wie beispielsweise der Verhandlung über künftige Zinsen nach Ablauf der vereinbarten Zinsbindung. Solche Konditionenanpassungen müssen immer vor dem Ablauf von Laufzeiten erfolgen, damit keine Lücke in den Vereinbarungen entstehen kann. Die Anpassung erfolgt in der Regel durch schriftliches Angebot des Kreditinstitutes an den Darlehensnehmer, in dem sie neue Konditionen festlegt, denen der Darlehensnehmer zustimmen kann. Sofern er mit diesen neuen Bedingungen jedoch nicht einverstanden ist, bleibt noch ausreichend Zeit, weitere Änderungen zu vereinbaren und zu berücksichtigen, bevor die Laufzeit abgelaufen ist.