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Fertigstellungsbürgschaft

Bei der Fertigstellungsbürgschaft handelt es sich um eine Bürgschaft für einen Bauunternehmer, Bauträger oder auch Fertighausanbieter durch dessen eigene Bank. Diese Fertigstellungsbürgschaft soll sicherstellen, dass keine Insolvenz während der Zeit der Vertragserfüllung zu erwarten ist, worüber natürlich die Bank die sicherste Auskunft geben kann, da sie die genaue Vermögenslage ihres Kunden kennt. Sollten die Arbeiten dann dennoch nicht fertig gestellt werden können, kann der Bauherr auf diese Bürgschaft zurückgreifen und der Bürge, in diesem Fall die Bank des Unternehmens, muss in die Erfüllung eintreten und die Fertigstellung finanzieren. Bei Vorliegen einer Fertigstellungsbürgschaft riskiert der Vertragspartner nicht, dass er auf einem halbfertigen Bauwerk und ohne Bauunternehmer sitzen bleibt, sondern hat quasi die Garantie zur Fertigstellung egal ob nun durch den Bauunternehmer selbst oder eben dessen Bank.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
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