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Wertgutachten

Kreditinstitute lassen sich zur Feststellung des Verkehrswertes einer Immobilie ein Gutachten zu dieser erstellen, um anschließend beurteilen zu können, wie hoch die Sicherheit an der Immobilie einzuschätzen ist.

Die Kosten für das Gutachten haben die Banken im Regelfall gerne in voller Höhe den Darlehensnehmern überlassen, da diese mit einer Vertragsklausel dazu verpflichtet wurden, obwohl von der Erstellung des Gutachtens meist keine Rede war. Mittlerweile hat das Landgericht Stuttgart solche Klauseln verboten und dafür gesorgt, dass alle Darlehensnehmer ihre Kosten hierfür zurückfordern können. Hintergrund dafür war einfach, dass die Kreditinstitute den Darlehensnehmer für Leistungen bezahlen lassen, die diesem nicht zugute kommen, sondern nur der Bank selbst von Nutzen sind, und dies im Sinne des Verbraucherschutzes nicht zulässig ist.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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