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Wertermittlungsgebühren

In Darlehensverträgen fanden sich bisher häufig Klauseln, dass die Banken ein Wertgutachten zur Immobilie einholen dürfen, um deren Verkehrswert und damit den Sicherungsumfang der Immobilie zu erfahren. Die Kosten, die der Bank hierbei entstehen, nennt man Wertermittlungsgebühren.

Da die Bank hierbei Gebühren nimmt für eine Leistung, die nicht für ihren Kunden selbst, sondern nur für die Bank selbst von Nutzen ist, hat sich das Landgericht Stuttgart im Sinne des Verbraucherschutzes dazu ausgesprochen, dass das Erheben von Wertermittlungsgebühren aufgrund einer Vertragsklausel unzulässig ist und "geprellte" Darlehensnehmer ihre Wertermittlungsgebühren in solchen Fällen zurückfordern können. Vereinbaren Darlehensnehmer und das Kreditinstitut jedoch ausdrücklich die Erstellung eines Wertgutachtens, darf die Bank die Gebühren mit 0,2 bis 0,5 Prozent der Darlehenssumme ansetzen.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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