Erhaltungsaufwand
Da Immobilien im Laufe der Jahre verfallen, müssen regelmäßig Aufwendungen getätigt werden, um ihren Zustand durch Instandsetzung oder laufende Instandhaltung zu erhalten.
Auch Erneuerungen an einem Gebäude wie z. B. neue Fenster und Türen, neue Heizungsanlagen oder ein neues Dach zählen zu den Aufwendungen, die der Erhaltung einer Immobilie dienen, und damit zum Erhaltungsaufwand den jeder Bauherr zu bestreiten hat.