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Makler- und Bauträgerverordnung

Synonyme: MaBV

Da vor dem Gesetz die normalen Bürger als schutzwürdig angesehen werden, gibt es unterschiedliche Gesetze und Verordnungen, um diese vor der Willkür durch Unternehmen zu schützen. Auch im Geschäftsverhältnis mit Bauträgern gilt diese Schutzbedürftigkeit, welcher über die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Sorge getragen wird. In ihr wird geregelt, wie der Bauträger die vom Erwerber erhaltenen Gelder absichern und verwenden muss. So muss der Bauträger beispielsweise dem Erwerber auch eine Bürgschaft seiner Bank geben, welche für den Erwerber eine enorme Sicherheit darstellt, da im Falle einer Nichtleistung die Bank für den Bauträger einspringen muss.

weiterführende Informationen:
Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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