Mietausfallwagnis
Das Mietausfallwagnis ist ein unkalkulierbares Risiko, welches bei der Vermietung von Immobilien leider immer auftreten kann. Unter einem Mietausfall versteht man sowohl fehlende Einnahmen aus leer stehenden Wohnungen, nicht gezahlte Mieten, Kosten für Rechtsverfolgung als auch die Kosten für eine eventuelle Zwangsräumung. Dieses Mietausfallwagnis darf gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 II. Berechnungsverordnung mit maximal zwei Prozent der normalen Mieterträge angesetzt werden. Damit gehört die Mietausfallwagnis ebenso wie Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten zu den Kosten, die von der Bruttokaltmiete abgezogen werden und damit zu Kosten, die den Mietertrag mindern.