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Freigabeversprechen

Ein Freigabeversprechen ist nötig, sofern zusätzlich zu einer bereits bestehenden Grundschuld noch eine zweite Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird und diese Vorrang erlangen soll. Dies geschieht vor allen Dingen bei der Veräußerung von Eigentumswohnungen aus einem großen Wohnkomplex, bei denen die Grundbücher noch durch eine Globalgrundschuld belastet sind und der neue Eigentümer das Grundstück jedoch unbelastet erwerben soll, hierzu jedoch eine weitere Belastung benötigt.

Mittels eines Freigabeversprechens ermöglicht der erstrangige Gläubiger durch Freigabe des ersten Rangs unter bestimmten Voraussetzungen, dass die zeitlich spätere Grundschuld den ersten Rang und damit eine hohe Sicherheit erhält. Ein Freigabeversprechen ist auch im Sinne einer Umschuldung möglich, hierbei wird durch das neue Darlehen die Restdarlehenssumme des ursprünglichen Darlehens getilgt, um die Voraussetzung für ein Freigabeversprechens seitens des erstrangigen Gläubigers zu erreichen.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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