Notarbestätigung
Da die Auszahlung eines Baudarlehens nur unter Sicherheit der Immobilie und damit der Eintragung der Grundschuld im Grundbuch erfolgt, ist eine Auszahlung eigentlich erst nach Eigentumsübergang möglich. Da der Eigentumswechsel allerdings erst mit Kaufpreiszahlung und Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch erfolgt, kommt es hier zu einem Problem. Dieses kann nun entweder durch ein Notaranderkonto oder aber auch durch eine Notarbestätigung gelöst werden, wobei die Notarbestätigung weitaus kostengünstiger für den Erwerber ist.
Bei einer Notarbestätigung bestätigt der Notar gegenüber dem Kreditinstitut, dass ihm alle Unterlagen zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch bereits vorliegen und er diese beim Grundbuchamt eingereicht hat. Da der Notar als Vertrauensperson gilt, zahlt ein Kreditinstitut auf diese Bestätigung hin bereits die Darlehenssumme auf das im Kaufvertrag angegebene Konto und damit auf das Konto des Verkäufers.