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Wohnungsgrundbuch

Das herkömmliche Grundbuch belegt alle Eigentümer eines Grundstückes mit gegebenenfalls darauf erbauten Gebäuden sowie Beschränkungen dieses Grundstückes in Form von verschiedenen Rechten oder aber auch Grundschulden. Um das Eigentum an einzelnen Wohnungen zu regeln, bedarf es so genannter Wohnungsgrundbüchern, in welchen speziell dann nur das Eigentum einer einzelnen Wohnung beschrieben wird.

Damit ist solch ein Wohnungsgrundbuch jedoch nicht nur ein Bestandteil des eigentlichen Grundbuches eines Grundstückes sondern völlig eigenständig. Sobald ein gesamter Wohnungskomplex in einzelne Wohnungsgrundbücher aufgeteilt wurde, muss das Hauptgrundbuch sogar nach § 7 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geschlossen werden.

Innerhalb eines Wohnungsgrundbuches existieren mehrere Grundbuchblätter, da zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden werden muss.

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