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Zusatzsicherheiten

Liefert der Darlehensnehmer dem Kreditinstitut zu wenige Sicherheiten für die Absicherung des Darlehen, dann kann das Kreditinstitut auch Zusatzsicherheiten verlangen. Hierbei kann es sich um einen Schuldbeitritt durch Verwandte, aber auch um Bürgschaften von Banken oder um Abtretungen von Ansprüchen aus Risikolebensversicherungen oder auch Bausparverträgen sowie Verpfändungen von Guthaben handeln.

Zusatzsicherheiten können sehr vielseitig sein und sollen die Bank vor einem Ausfall der Forderungsrückzahlung schützen, indem sie auf Bürgen zurückgreifen kann oder auch andere Zusatzsicherheiten zu Geld wandeln kann, um möglichst wenig Verlust zu erleiden.

Darlehensvermittler: Competence Immobilien- und
Baubetreuungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 18 - 13158 Berlin

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